Die Kulturförderabgabe (Bettensteuer, City-Tax, Beherbergungsabgabe) ist eine auf städtischer Ebene anfallende Steuer, die bei Destinationen anfällt, die touristisch attraktiv sind – ohne dabei explizit als Kurort ausgewiesen zu sein bzw. das Recht haben, eine Kurtaxe zu erheben. Sie findet internationale Anwendung. Sie ist eine Kultur- und Tourismus-Abgabe auf private Übernachtungen, die den Städten und Gemeinden zugeschrieben wird, denen eine ausgeprägte touristische Infrastruktur mit zahlreichen auswärtigen Gästen zugebilligt wird.
Als Beispiel zählen dazu Theater, Konzerte, Entertainment-Veranstaltungen wie Stadtfeste, Strand-Cafés, Schwimmbäder, Wanderwege u. Ä. Die Erträge sollen nicht nur kulturellen Zwecken dienen, sondern auch für die Verbesserung des Stadtbildes nutzbar sein.