Genehmigung & Beförderungsbedingungen

Unsere Linienverkehre sind von den zuständigen Behörden genehmigt und unterliegen der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in der jeweils gültigen Fassung.

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